Die Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen sorgt OWL-weit und darüber hinaus für Bedenken und Widerstand der Bürger.
  
  „Die geforderten Maßnahmen der Landesregierung NRW zur Überprüfung der  Abwasserkanäle sind überzogen“, so der Landtagsabgeordnete Friedhelm  Ortgies und der Bundestagsabgeordnete Cajus Caesar. Die  Bürgerinitiativen und der Unmut in der Bevölkerung seien ernst zu  nehmen.
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                        | Cajus Caesar MdB und Friedhelm Ortgies MdL (v. l.) |                 |           
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  Zur Historie:
  Im Jahr 1994 beschloss die damalige SPD-Landesregierung, für private  Hausanschlüsse eine Dichtheitsprüfung und eine eventuell daraus folgende  Sanierung im Abstand von 20 Jahren vorzuschreiben. In  Wasserschutzgebieten sollte die Sanierung 2006 bereits abgeschlossen  sein. In den übrigen Bereichen wurde als Frist 2015 festgesetzt.  
  Die CDU/FDP-Regierung in Nordrhein-Westfalen hat 2007 die Regelung aus  dem Landesbaugesetz in das Landeswassergesetz verlegt. Außerdem wurden  im gleichen Jahr die Fristen verlängert. Das wurde damals von SPD und  Grünen abgelehnt, weil man eine Fristverlängerung für umweltschädlich  hielt.  
  Seit in vielen Kommunen die Untersuchungen durchgeführt werden, ist festzustellen:
  Angesichts der Dimension und finanziellen Auswirkungen sind Bürger und  Kommunen überfordert, den im Gesetz vorgesehenen Zeitrahmen einzuhalten.  
  Die überzogenen Forderungen auch im Verhältnis zu anderen Bundesländern  stoßen auf großes Unverständnis. Deshalb schlagen die Abgeordneten  Ortgies und Caesar vor:  
  1. Die Bundesländer sollten sich angesichts der europäischen  Wasserrahmenrichtlinie auf ein einheitliches Vorgehen einigen. So lange  ist das Verfahren auszusetzen.  
  2. Wegen der gewaltigen Kosten für Bürger und Kommunen sind die Fristen anzupassen und zu verlängern.  
  3. Das Verfahren der Kanaluntersuchung ist von der Kommune vor Ort zu  regeln. Für die Untersuchung sollten Kamerabefahrungen ausreichend sein,  denn Druckprüfungen sind deutlich teurer und führen unter Umständen zu  weiteren Schäden.  
  4. Bei Mischwassersystemen ist den Kommunen zu überlassen, wie die  Fremdwasserproblematik gelöst wird. Für den Gesetzgeber ist  entscheidend, dass die Ablaufwerte der Kläranlagen den gesetzlichen  Vorschriften entsprechen.  
  5. In Härtefällen sind angemessene Hilfen zu gewähren.  
  Das Fazit von Caesar und Ortgies:
  „Kanäle müssen dicht sein und dürfen das Grundwasser nicht verschmutzen.  Allerdings halten wir die gewaltige finanzielle Dimension für  überzogen, die landesweit mit den Dichtheitsprüfungen einhergeht. Darum  fordern wir die Landesregierung zum Handeln auf.“  
  Ortgies als Umweltausschussvorsitzender des Landtages NRW und Caesar als  Umweltausschussmitglied des Bundestages setzen sich auch namens des  Bezirksvorstandes der CDU OWL für eine neue Regelung ein, die  umweltgerecht ist und die Bürger nicht überfordert.