CDU-Fraktionsantrag: Familiengerechtes Wohnen in der Innenstadt
Das Wohnquartier der ehemaligen Britensiedlung an der Portastraße/Gneisenaustraße mit seinem vorhandenen Gebäudebestand ist mit der Zielsetzung auf ein zeitgemäßes familiengerechtes Wohnen zu untersuchen. Das Ergebnis der Untersuchung mit entsprechenden Handlungsempfehlungen ist dem Rat zur Entscheidung vorzustellen. Die erforderlichen Finanzmittel stehen im Rahmen des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts aus dem Jahr 2014 – ISEK M 4 – zu Verfügung.
Begründung:
Die ehemalige Britensiedlung befindet sich in einem innerstädtischen Wohnquartier in ausgezeichneter Lage. Im Maßnahmenkatalog des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes 2014 wird in dieser Wohnsiedlung ein ausgezeichnetes Potential zur Entwicklung für zukünftiges Wohnen für Familien aber auch als Mehrgenerationenquartier, wie im Handlungskonzept Wohnen der Empirica dargestellt, qualifiziert. „Als Zielgruppe eignet sich die bisher in Bad Oeynhausen unterrepräsentierte Nutzergruppe der jungen Familien, die von der innenstadtnahen Lage und der Nähe zu Schul- und Kitaeinrichtungen besonders profitieren“, so die Ausführungen im ISEK.
Die CDU-Fraktion fordert, nunmehr endlich mit der Umsetzung der Projektidee zu beginnen. Dazu muss in einem ersten Schritt untersucht werden, ob der Gebäudebestand sich tatsächlich an heutige Bedarfsstrukturen anpassen lässt. Im Rahmen der Untersuchung ist sowohl die Möglichkeit des familiengerechten Wohnens in Form eines „mitwachsenden Hauses„ wie auch die Umsetzung architektonischer Lösungen, die eine bedarfsgerechte Anpassung der baulichen Strukturen durch flexible, modulare Konzepte ermöglichen, zu betrachten. Zugleich sind Lösungsansätze für eine Optimierung des energetischen, technischen und gestalterischen Zustands der Gebäude und eine Aufwertung des Wohnumfeldes zu entwickelt, wie zur ISEKMaßnahme M4 im Konzept des Büros Dr. Jansen GmbH ausgeführt wird.
Im zweiten Schritt der Untersuchung sind alternative fachliche Handlungsempfehlungen auszusprechen und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.
Die derzeitige Nutzung von Teilen der Britensiedlung als Flüchtlingsunterkunft steht einer zukunftsorientierten Untersuchung zum gegenwertigen Zeitpunkt eben so wenig entgegen, wie die ausstehende Kaufentscheidung für die gesamte Liegenschaft.