Kanalsanierung muss bürgerfreundlich, praktikabel und bezahlbar werden

Forderung von Friedhelm Ortgies MdL und Cajus Caesar MdB

Die Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen sorgt OWL-weit und darüber hinaus für Bedenken und Widerstand der Bürger.

„Die geforderten Maßnahmen der Landesregierung NRW zur Überprüfung der Abwasserkanäle sind überzogen“, so der Landtagsabgeordnete Friedhelm Ortgies und der Bundestagsabgeordnete Cajus Caesar. Die Bürgerinitiativen und der Unmut in der Bevölkerung seien ernst zu nehmen.
 
Cajus Caesar MdB und Friedhelm Ortgies MdL (v. l.)
 
Zur Historie:
Im Jahr 1994 beschloss die damalige SPD-Landesregierung, für private Hausanschlüsse eine Dichtheitsprüfung und eine eventuell daraus folgende Sanierung im Abstand von 20 Jahren vorzuschreiben. In Wasserschutzgebieten sollte die Sanierung 2006 bereits abgeschlossen sein. In den übrigen Bereichen wurde als Frist 2015 festgesetzt.

Die CDU/FDP-Regierung in Nordrhein-Westfalen hat 2007 die Regelung aus dem Landesbaugesetz in das Landeswassergesetz verlegt. Außerdem wurden im gleichen Jahr die Fristen verlängert. Das wurde damals von SPD und Grünen abgelehnt, weil man eine Fristverlängerung für umweltschädlich hielt.

Seit in vielen Kommunen die Untersuchungen durchgeführt werden, ist festzustellen:
Angesichts der Dimension und finanziellen Auswirkungen sind Bürger und Kommunen überfordert, den im Gesetz vorgesehenen Zeitrahmen einzuhalten.

Die überzogenen Forderungen auch im Verhältnis zu anderen Bundesländern stoßen auf großes Unverständnis. Deshalb schlagen die Abgeordneten Ortgies und Caesar vor:

1. Die Bundesländer sollten sich angesichts der europäischen Wasserrahmenrichtlinie auf ein einheitliches Vorgehen einigen. So lange ist das Verfahren auszusetzen.

2. Wegen der gewaltigen Kosten für Bürger und Kommunen sind die Fristen anzupassen und zu verlängern.

3. Das Verfahren der Kanaluntersuchung ist von der Kommune vor Ort zu regeln. Für die Untersuchung sollten Kamerabefahrungen ausreichend sein, denn Druckprüfungen sind deutlich teurer und führen unter Umständen zu weiteren Schäden.

4. Bei Mischwassersystemen ist den Kommunen zu überlassen, wie die Fremdwasserproblematik gelöst wird. Für den Gesetzgeber ist entscheidend, dass die Ablaufwerte der Kläranlagen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

5. In Härtefällen sind angemessene Hilfen zu gewähren.

Das Fazit von Caesar und Ortgies:
„Kanäle müssen dicht sein und dürfen das Grundwasser nicht verschmutzen. Allerdings halten wir die gewaltige finanzielle Dimension für überzogen, die landesweit mit den Dichtheitsprüfungen einhergeht. Darum fordern wir die Landesregierung zum Handeln auf.“

Ortgies als Umweltausschussvorsitzender des Landtages NRW und Caesar als Umweltausschussmitglied des Bundestages setzen sich auch namens des Bezirksvorstandes der CDU OWL für eine neue Regelung ein, die umweltgerecht ist und die Bürger nicht überfordert.